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Ratgeber
Steuern6 Min. LesezeitZuletzt aktualisiert am 21.06.2026

Die 15-%-Falle: anschaffungsnahe Herstellungskosten vermeiden

Du kaufst eine in die Jahre gekommene Wohnung, renovierst sie zügig auf Vordermann und freust dich, die Kosten im selben Jahr komplett von der Steuer abzusetzen. Dann grätscht das Finanzamt dazwischen — wegen einer Regel, die viele Erstkäufer nicht auf dem Schirm haben.

Sofort absetzen oder über Jahrzehnte abschreiben?

Reine Erhaltungsaufwendungen — etwa neue Böden, gestrichene Wände, eine reparierte Heizung — kannst du als Vermieter im Jahr der Zahlung voll als Werbungskosten absetzen. Das wirkt sofort und stark.

Herstellungskosten dagegen darfst du nur über die AfA verteilen, also über Jahrzehnte. Genau hier liegt der Hebel — und die Falle.

Die 15-%-Grenze nach § 6 EStG

Übersteigen deine Instandsetzungs- und Modernisierungskosten innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Kauf 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes (netto, ohne Umsatzsteuer), werden sie zu sogenannten anschaffungsnahen Herstellungskosten.

Die Folge: Statt sofort abziehbar landen sie in der AfA und tröpfeln nur mit 2 % oder 3 % pro Jahr in deine Steuererklärung. Aus einem starken Soforteffekt wird ein zäher Langläufer.

Was mitzählt — und was nicht

In die Prüfung fließen auch Schönheitsreparaturen ein, selbst wenn sie für sich genommen Erhaltungsaufwand wären. Das überrascht viele.

Nicht mitgezählt werden dagegen Erweiterungen (etwa ein Anbau) und Erhaltungsarbeiten, die jährlich üblicherweise anfallen. Maßgeblich ist immer der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten, nicht der gesamte Kaufpreis.

Die Strategie

Wenn eine größere Sanierung ansteht, lohnt es sich, die Maßnahmen über die Drei-Jahres-Frist zu strecken oder Teile erst danach anzugehen. So bleibst du unter der Grenze und sicherst dir den Sofortabzug.

Rechne dabei immer netto und kenne deinen Gebäudeanteil genau — sonst rutschst du unbemerkt über die 15 %.

Häufige Fehler

Brutto statt netto rechnen und dadurch die Grenze falsch einschätzen.

Das Drei-Jahres-Fenster ab Kauf übersehen.

Alle Gewerke ins erste Jahr packen und knapp über 15 % landen — der teuerste vermeidbare Fehler.

Plane Sanierungen steuerklug

Mit dem Deal-Analyzer kalkulierst du Kaufpreis, Gebäudeanteil und Modernisierung durch — die Grundlage, um die 15-%-Grenze im Blick zu behalten.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt weder eine Steuer-, Rechts- noch Anlageberatung dar. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. Für deine konkrete Situation wende dich an einen Steuerberater oder eine fachkundige Beratung.