Grunderwerbsteuer nach Bundesland: Tabelle & Berechnung
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Posten der Kaufnebenkosten — und sie unterscheidet sich je Bundesland um bis zu 3 Prozentpunkte. Hier die Tabelle und die Berechnung.
Was ist die Grunderwerbsteuer?
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Sie ist Ländersache — jedes Bundesland legt seinen Satz selbst fest, deshalb die großen Unterschiede.
Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts — und ohne diese keine Eintragung als Eigentümer ins Grundbuch.
Die Formel
Grunderwerbsteuer = Kaufpreis × Landessatz.
Beispiel: 300.000 € Kaufpreis in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) → 300.000 × 0,065 = 19.500 €. Derselbe Kauf in Bayern (3,5 %) kostet nur 10.500 € — ein Unterschied von 9.000 €.
Die Sätze der 16 Bundesländer
3,5 %: Bayern.
5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen (seit 2024 gesenkt).
5,5 %: Hamburg, Niedersachsen (seit 2025), Sachsen.
6,0 %: Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern.
6,5 %: Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein.
Die Länder ändern ihre Sätze immer wieder — prüfe im Zweifel den aktuellen Stand deines Bundeslandes.
Grunderwerbsteuer als Teil der Kaufnebenkosten
Zusammen mit Notar (rund 1,5 %) und Grundbuch (rund 0,5 %) sowie einer eventuellen Maklerprovision bildet die Grunderwerbsteuer den Block der Kaufnebenkosten, der aus Eigenkapital zu tragen ist.
Bei Kapitalanlagen wird die Grunderwerbsteuer nicht sofort abgesetzt, sondern erhöht die Anschaffungskosten und wird über die Gebäude-AfA anteilig abgeschrieben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in meinem Bundesland?
Die Sätze reichen von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in Brandenburg, NRW, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Viele Länder liegen bei 5,0 bis 6,0 %. Maßgeblich ist das Bundesland, in dem die Immobilie liegt.
Ist die Grunderwerbsteuer steuerlich absetzbar?
Nicht sofort. Bei vermieteten Immobilien zählt sie zu den Anschaffungskosten des Gebäudes und wird über die Abschreibung (AfA) anteilig über die Nutzungsdauer abgesetzt.
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