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Die Nebenkostenabrechnung aus echten Buchungen statt aus Annahmen

Die meisten Abrechnungen entstehen einmal im Jahr aus einem Ordner und einem Taschenrechner. Hier entsteht sie aus den Zahlungen, die über das Jahr ohnehin erfasst wurden: Was der Mieter vorausgezahlt hat, was tatsächlich angefallen ist, und was daraus folgt.

  • Vorauszahlung gegen Ist-Kosten, je Objekt und Jahr
  • Umlagefähig und nicht umlagefähig werden getrennt geführt
  • Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB steht im Terminkalender
  • Das Anschreiben an den Mieter nennt die Einwendungsfrist, die dich schützt

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Danach kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen — ein Guthaben musst du trotzdem auszahlen. Die Frist steht als Termin in der App.

Welche Kosten darf ich umlegen?

Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten, und nur wenn der Mietvertrag sie vereinbart. Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu — sie bleiben bei dir und mindern deinen Cashflow. Beide werden getrennt geführt.

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