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Die Nebenkostenabrechnung je Mieter: Kostenart, Umlageschlüssel und Anteil als fertiges Schreiben

Die meisten Abrechnungen entstehen einmal im Jahr aus einem Ordner und einem Taschenrechner. Hier trägst du die Kosten des Jahres je Kostenart ein, so wie sie in der Hausgeldabrechnung stehen. Die App rechnet den Anteil jedes Mieters, zieht ab, was er über das Jahr vorausgezahlt hat, und schreibt die Abrechnung als Brief.

  • Siebzehn Kostenarten nach der Betriebskostenverordnung, je Zeile Gesamtkosten und Umlageschlüssel
  • Mieterwechsel ergibt zwei Abrechnungen nach Tagen, Leerstand trägt der Vermieter
  • Heizkosten aus der Abrechnung des Messdienstes, der CO₂-Anteil des Vermieters wird abgezogen
  • Das Schreiben als PDF, mit Erläuterung der Schlüssel und Ausweis nach § 35a EStG
  • Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB steht im Terminkalender

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Häufige Fragen

Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?

Bis zum Ende des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 S. 2 BGB). Danach kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen — ein Guthaben musst du trotzdem auszahlen. Die Frist steht als Termin in der App.

Welche Kosten darf ich umlegen?

Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten, und nur wenn der Mietvertrag sie vereinbart. Verwaltung und Instandhaltung gehören nicht dazu — sie bleiben bei dir und mindern deinen Cashflow. Beide werden getrennt geführt.

Verteilt die App die Heizkosten nach Verbrauch?

Nein. Die Verteilung nach Verbrauch macht der Messdienst nach der Heizkostenverordnung. Du trägst seinen Betrag je Wohnung ein; die App zieht deinen Anteil an den CO₂-Kosten ab und weist ihn im Schreiben aus.

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